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   BayObLG, 19.01.1973 - BReg. 2 Z 74/72   

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BayObLG, 19.01.1973 - BReg. 2 Z 74/72 (https://dejure.org/1973,5998)
BayObLG, Entscheidung vom 19.01.1973 - BReg. 2 Z 74/72 (https://dejure.org/1973,5998)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Januar 1973 - BReg. 2 Z 74/72 (https://dejure.org/1973,5998)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1973, 21
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Celle, 03.03.2010 - 4 W 44/10

    Rechtsfolgen der Teilung eines Grundstücks hinsichtlich eines subjektivdinglichen

    Wird das Grundstück des Berechtigten geteilt, so verbleibt das subjektivdingliche Vorkaufsrecht nicht ohne weiteres allein bei dem "Stammgrundstück"; es besteht vielmehr grundsätzlich für die Teile des Grundstücks fort (Beschluss an BayObLGZ 1973, 21 = MDR 1973, 408 = Rpfleger 1973, 133 = DNot Z 1973, 415).
  • BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21

    Erbringen einer wiederkehrenden Leistung im Sinne des § 1105 Abs. 1 BGB

    Es steht deshalb außer Streit, dass etwa die Pflicht zur erstmaligen und einmaligen Herstellung eines Gebäudes, einer Straße oder eines Zauns nicht durch Reallast dinglich gesichert werden kann (vgl. BayObLGZ 1973, 21, 26 f.; OLG München, FGPrax 2019, 111 Rn. 59 f.; MüKoBGB/Mohr, 8. Aufl., § 1105 Rn. 23; Staudinger/Reymann, BGB [2021], § 1105 Rn. 27; BeckOGK/Sikora, BGB [1.2.2022], § 1105 Rn. 38; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 1301; Lange-Parpart, RNotZ 2008, 377, 393).
  • OLG München, 24.07.2009 - 34 Wx 50/09

    Grundbucheintragung: Anweisung für einen Teilungsvermerk über das herrschende

    (1) Nach der Teilung des herrschenden Grundstücks besteht das subjektiv-dingliche Vorkaufsrecht (§ 1094 Abs. 2, § 1097 BGB) weiter in der Form, dass das Vorkaufsrecht auch dem Eigentümer des jeweiligen Trenngrundstücks zusteht, und zwar so, dass es nur von allen Eigentümern der neuen Grundstücke im Ganzen ausgeübt werden kann (vgl. BayObLGZ 1973, 21/23; Staudinger/Schermaier BGB Neubearb. 2009 § 1094 Rn. 17).
  • BayObLG, 27.09.1989 - BReg. 2 Z 101/89

    Kein Genehmigungserfordernis bei atypischer Nießbrauchsbestellung zu Gunsten

    § 874 BGB ist insoweit nicht zulässig ( BayObLGZ 1973, 21, 24 m. w. N.; Palandt/Bassenge, § 874 BGB , Anm. 3 a), wohl aber hinsichtlich der Ausgestaltung der Bedingung im einzelnen.
  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 113/97

    Wirksamkeit der Unterteilung eines Wohnungseigentums

    Dies hätte die inhaltliche Unzulässigkeit der ganzen im Zusammenhang mit der Unterteilung bewirkten Eintragungen nur dann zur Folge, wenn dem Rest der Eintragungsvermerke ein wesentliches Erfordernis fehlte (BGH NJW 1966, 1656 f.; BGH WPM 1968, 10878 f.; BayObLGZ 1973, 21/27; KG KGJ 42 A, 257/260; Demharter Rn. 58, KEHE/Eickmann GBR 4. Aufl. Rn. 20; Meikel/Streck GBR 8. Aufl. Rn. 121, jeweils zu § 53).
  • OLG Nürnberg, 31.01.2022 - 15 W 3950/21

    Aufhebung des Sondereigentums, Zwischenverfügung, Sondernutzungsrecht,

    Wird das Grundstück, auf das sich das subjektiv-dingliche Vorkaufsrecht bezieht, geteilt, so verbleibt das Vorkaufsrecht nicht ohne weiteres allein bei dem Stammgrundstück, sondern besteht grundsätzlich für die Teile des Grundstücks fort (vgl. BayObLGZ 1973, 21, 24).
  • BayObLG, 30.06.1983 - BReg. 2 Z 47/83

    Zur Löschung einer Dienstbarkeit nach Bildung von Wohnungseigentum

    Für eine Verfügung über die als einheitliches Recht zugunsten der jeweiligen Wohnungseigentümer fortbestehende Grunddienstbarkeit (KEHE § 9 Rdnr. 10; vgl. auch BayObLGZ 1973, 21 /27[= MittBayNot 1973, 94 /96]) - auch die (Löschungs-)Bewilligung im Sinne des § 19 GBO stellt eine solche Verfügung dar (BayObLG BayVBI 1983, 378/379; Horber 19 Anm. 50)-ist daher gemäß § 747 Satz 2 BGB die Mitwirkung aller Miteigentümer erforderlich.
  • BayObLG, 22.02.1990 - BReg. 2 Z 4/90

    Dingliches Vorkaufsrecht auflösend bedingt durch das Bestehen eines

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  • OLG München, 15.04.2011 - 34 Wx 102/10

    Grundbuchverfahren: Beschwerdeberechtigung im Verfahren auf Eintragung eines

    Bei einer Teilung des Grundstücks besteht es, weil unteilbar, zugunsten aller entstandener Grundstücke und Grundstückseinheiten fort (vgl. BayObLGZ 1973, 21/23; OLG Celle FGPrax 2010, 173; Palandt/Bassenge BGB 70. Aufl. § 1094 Rn. 3).
  • OLG München, 09.03.2023 - 34 Wx 20/23

    Teilaufhebung eines Erbbaurechts und Löschung eines gemeinschaftlichen

    Nach der Teilung des herrschenden Grundstücks besteht das subjektiv-dingliche Vorkaufsrecht (§§ 1094 Abs. 2, 1097 BGB) weiter in der Form, dass das Vorkaufsrecht auch dem Eigentümer des jeweiligen Trenngrundstücks zusteht, und zwar so, dass es nur von allen Eigentümern der neuen Grundstücke im Ganzen ausgeübt werden kann (Senat, Beschluss vom 24.07.2009 - 34 Wx 50/09; BayObLGZ 1973, 21, 23; OLG Celle, Beschluss vom 03.03.2010 - 4 W 44/10; BeckOGK/Hertel, Stand 15.04.2021, § 890 BGB Rn. 105; Staudinger/Schermaier, § 1094 Rn. 17).
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